Die Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND), bei der Überwachung des Internetverkehrs von Ausländern im Ausland, verstößt gegen die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstagvormittag entschieden. Das Gericht in Karlsruhe gab einer Verfassungsbeschwerde der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischen Journalisten gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Bis Ende 2021 muss das Gesetz nun überarbeitet werden.
Die aktuelle Regelung sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, sagte der neue Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Verkündung. Es sei aber möglich, das Gesetz verfassungskonform auszugestalten. In ihrem Urteil halten die Richter in Karlsruhe zum ersten Mal fest, dass der Staat das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren muss.
Genauer gesagt geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der Bundesnachrichtendienst ohne genauen Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder diese werden an die weitergegeben.
Seit 2017 gibt es im reformierten BND-Gesetz zum ersten Mal eine rechtliche Grundlage. Menschen- und Bürgerrechtler halten diese Grundlage aber für völlig unzureichend. Es gebe viele Schlupflöcher, Daten von Deutschen würden nicht verlässlich gelöscht. So laufe letztlich jeder Gefahr, zu Unrecht ausgespäht zu werden.
Die Journalisten, die geklagt hatten, befürchteten, dass sie wegen ihrer Arbeit ins Netz der weltweiten BND-Überwachung geraten könnten. Hinter dieser Verfassungsbeschwerde stehen außerdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und weitere Medienorganisationen.