In Thüringen und in Mecklenburg-Vorpommern dürfen wieder alle Geschäfte öffnen. In Thüringen hat sich die Landesregierung nach dem Gespräch zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel verständigt. Dort dürfen ab dem kommenden Montag (04.05.) wieder öffnen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird dies machen, teile Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit. Hier sollen schon am kommenden Samstag (02.05.) die Geschäfte wieder aufmachen dürfen. Natürlich mit der Einhaltung der entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln für die Kunden und die Mitarbeiter.

Vorher durften nur Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter wieder aufmachen. Bei einzelnen Geschäften hatte diese Regel für Unmut gesorgt. So hatte die Warenhausgruppe Galeria-Karstadt-Kaufhof in mehreren Bundesländern dagegen geklagt und bekam zum Teil Recht. So dürfen in Berlin Warenhäuser nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts wieder öffnen, in NRW wiederum nicht.

Dabei hatte die Verordnung der Landesregierung in Düsseldorf viel Kritik auf sich gezogen. Dort gelten Ausnahmen für Möbelmärkte, Autohändler, Buchhandlungen, Babyfachmärkte jeder Größe. Auch große Einkaufszentren dürfen im Gegensatz zu den Warenhäusern wieder öffnen, weil die Flächenbegrenzung für jedes Geschäft einzeln berechnet wird.