Google soll in Frankreich für die Anzeige von Suchergebnisse zahlen. Das geht aus einer Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde im Streit über die Umsetzung des französischen Leistungsschutzrecht für Presseverleger hervor. Nach der Mitteilung vom 9. April zufolge soll der amerikanische Konzern in den nächsten drei Monaten mit französischen Verlagen und Presseagenturen über eine Vergütung von bislang kostenlos genutzten Inhalten verhandeln.

Frankreich setzt als erstes EU-Land die neue Urheberrechtsreform durch, die im Juni 2019 verabschiedet wurde. Seit Oktober 2019 dürfen Internetdienste jeder Art, nicht nur Suchmaschinen, die Inhalte von den Medien über bestehende Urheberrechtsregeln hinaus nicht mehr lizenzfrei veröffentlichen. Erlaubt bleiben dann nur noch die lizenzfreie Nutzung „einzelner Wörter oder sehr kurze Auszüge aus einer Presseveröffentlichung.“ Auch Hyperlinks bleiben erlaubt, sofern sie nicht mehr als einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge enthalten. Die Richtlinie sieht aber kein Vergütungszwang vor.

Ende September 2019 hatte Google angekündigt, die Vorgaben des neuen französischen Leistungsschutzrecht entsprechend umzusetzen und nur noch die Überschriften der Artikel in den Suchergebnissen anzeigen. So wollte man Lizenzzahlungen vermeiden. Den Verlagen wurde aber die Möglichkeit eingeräumt, mithilfe von Suchmaschinen-Anweisung gezielt die Anzeige von Inhalten zu steuern. Die Verhandlungen über die Lizenzzahlungen wurden verweigert.

Um möglichst wenig Traffic bei der Suchmaschine zu verlieren, haben die meisten Medien Google einen kostenlosen Zugriff auf die Inhalte. Doch gleichzeitig reichten sie eine Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde ein.