Ab heute können Kleinunternehmer, Solo-Selbstständige und Landwirte Hilfsgelder des Bundes in der Corona-Krise abrufen. Für die Auszahlungen sind Behörden oder Förderbanken der jeweiligen Bundesländer zuständig, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Das Programm in Höhe von 50 Milliarden Euro sieht vor, dass Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten einmalig 9.000 Euro für drei Monate bekommen und Firmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Das Geld ist vor allem dafür vorgesehen, dass diese Unternehmen, trotz einbrechender Einnahmen, weiterlaufende Zahlungsverpflichtungen abdecken können.

Viele Solo-Selbstständige fürchten durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise um ihre Existenz, so zum Beispiel Musiker, Fotografen, Künstler, Heilpraktiker, Dolmetscher oder Pfleger. Viele Geschäfte mussten schließen, Messen, Veranstaltungen und Konzerte wurden abgesagt. Aufträge und Umsätze vieler Solo-Selbstständiger sind weggebrochen.