Das Wahlkampfteam von US-Präsident Donald Trump verklagt die Zeitung „New York Times“. Sie werfen der Zeitung Verleumdung vor und klagen auf Schadenersatz. In der bei einem Gericht in New York eingereichten Klageschriftheißt es, die Zeitung habe „wissenschaftliche falsche verleumderische Aussagen“ veröffentlicht. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes ist nicht beziffert. Die Zeitung wies diese Vorwürfe zurück.
In der Klage geht es um einen Meinungsbeitrag der Zeitung vom März 2019. Der Autor argumentierte dort, es habe vor der Wahl 2016 keine Notwendigkeit für detaillierte Geheimansprachen zwischen dem Wahlkampfteam von Trump und Russland gegeben, weil es eine „übergreifende Abmachung“ gegeben habe: Eine neue Russland-Politik einer künftigen Trump-Regierung im Gegenzug für Moskaus Unterstützung im Wahlkampf gegen Hillary Clinton.
Die Sprecherin der „New York Times“, Eileen Murphy, teilte nach Angaben der Zeitung mit, dass sich das Wahlkampfteam von Trump sich an die Gerichte gewandt habe, um einen Autor dafür zu bestrafen, dass er eine Meinung gesagt habe, die man für inakzeptabel halte. Glücklicherweise schütze das Gesetz das Recht der Amerikaner auf freie Meinungsäußerung.
In der Klage wird der „New York Times“ ein „systematisches Muster der Voreingenommenheit“ gegen Trumps Wahlkampfteam vorgeworfen. Dieses sei darauf ausgerichtet, den Ruf des Teams zu beschädigen und ein Scheitern der Organisation herbeizurufen. Das Wahlkampfteam verweist in der Klage auch die Untersuchung von FBI-Sonderermittler Robert Mueller. Er hatte keine Geheimabsprache von Trumps Team mit Vertretern Russlands gefunden.
Trump will im November wiedergewählt werden. Er kritisiert immer wieder die Medien, die über ihn kritisch berichten.