Die Stichwahlen bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden bleiben. Das hat das Verfassungsgerichtshof am Freitag in Münster entschieden. Durch die von der NRW-Landesregierung geplante Abschaffung sehen die Richter die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verletzt. SPD und Grüne hatten gegen diesen Wegfall geklagt.

CDU und FDP hatten die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen mit ihrer Regierungsmehrheit im Landtag abgeschafft. Die Wähler wüssten schon, was sie tun. Mehrheit sei Mehrheit, ein Wahlgang reicht, meinten sie. Als Begründung nannten sie, dass bei der Stichwahl weniger wählen gehen, als beim ersten Wahlgang.

Vor dem Landesverfassungsgericht ging es darum, auf welche Mehrheit kann sich künftig ein gewählter Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat berufen?