Im Rechtsstreit um das so genannte Schmähgedicht von Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, zieht der Satiriker nun vor das Bundesverfassungsgericht. Nach dem er vor einigen Monaten vor dem Bundesgerichtshof scheiterte eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein früheres Urteil.
Der Anwalt des Satirikers, Christian Scherz, hatte in der Vergangenheit immer wieder angekündigt, notfalls auch bis nach Karlsruhe gehen zu wollen. Nun hat man diesen nun wahr gemacht. Schon im August ging eine Klage beim Verfassungsgericht ein. Böhmermann beruft sich auf die Kunst- und Meinungsfreiheit.
Im März 2016 hatte er in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht vorgelesen, in dem er den türkischen Präsidenten unter anderem mit Kinderpornos und Sex mit Tieren in Verbindung brachte. Frühere Gerichte hatten entschieden, dass diese Teile des Gedichts nur auf die „personale Würde“ Erdogans abzielen würden und damit verboten seien.