Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zu den Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher. Wer ein Jobangebot oder eine Maßnahme vom Jobcenter ablehnt, könnte ihm das Geld zeitweise gestrichen werden. Im schlimmsten Falle sogar werden die Leistungen komplett gekürzt.
Das Sozialgericht in Gotha (Thüringen) hält diese Sanktionen für verfassungswidrig. In dem zurückliegenden Urteil musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger im Monat auskommen, weil einen Job abgelehnt und auch Probearbeit abgelehnt hatte.