Am Freitag hat der Bundestag mit einer Grundgesetzänderung den Weg für eine Reform der Grundsteuer freigemacht. Für die Änderung stimmten 495 dafür, 139 dagegen, es gab zehn Enthaltungen. Damit wurde eine nötige Zweidrittelmehrheit erreicht, die man für eine Grundgesetzänderung benötigt.
Auch das Gesetz an sich zur Reform der Grundsteuer wurde angenommen. Dafür haben die Fraktionen von Union, SPD und Grünen gestimmt. Die AfD und die FDP dagegen, die Linken haben sich enthalten. Der Bundestag wird dann am 8. November über die Grundsteuer-Reform entscheiden, sagte eine Sprecherin dem ZDF.
Die Grundsteuer muss bis zum Jahresende reformiert sein, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Bewertungsgrundlagen bemängelt hatte. Gezahlt wird sich von allen Hausbesitzern – und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Sollte es bis Ende Dezember die Reform nicht gelingen, würde dann dieses Geld fehlen. Ob Mieter und Hausbesitzer dann mehr oder weniger bezahlen, hängt davon nicht ab. Denn das letzte Wort werden die Kommunen haben, die die verschiedenen Hebesätze festlegen werden.