Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind kein Rechtsmissbrauch. Das hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. In dem Verfahren ging es nicht um die Klagen der DUH auf Fahrverbote im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Vielmehr wurde grundsätzlich das Klagerecht der Organisation im Verbraucherrecht bestritten.
Mit der Entscheidung der Karlsruher Richter, der dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart folgte, ist die Klage eines Autohändlers endgültig erfolglos. Der hatte von der Umwelthilfe eine Abmahnung bekommen, weil er seine Kunden nicht ordnungsgemäß über den Spritverbrauch und die CO2-Werte seiner Neuwagen informiert habe. Der Händler hatte die Werte im Internet nicht direkt angegeben, sondern auf dem Aushang in seinem Autohaus verwiesen.