Das Bundesamt für Justiz hat gegen das Soziale Netzwerk Facebook ein Bußgeld von rund zwei Millionen Euro verhängt. Der Grund dafür ist, dass das Portal gegen das Netzwerkdurchsuchungsgesetz verstoßen hat.

Wie es vom Bundesamt heißt, hatte Facebook im ersten Halbjahr 2018 unvollständige Angaben bei der Anzahl der Beschwerden gegen rechtswidrige Inhalte gemacht zu haben, die bei dem Unternehmen eingegangen sind. Nach Einsicht der Behörde hat Facebook damit gegen das Netzwerkdurchsuchungsgesetz verstoßen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen seit Januar 2018, alle sechs Monate einen Transparenzbericht abzugeben und ihn zu veröffentlichen. Das habe das Unternehmen getan, aber nur „einen Bruchteil“ der Beschwerden genannt.

Außerdem wirft man Facebook vor, in ihrem Bericht die Maßnahmen gegen die Beschwerden nicht unzureichend aufzuschlüsseln. Es würde nicht ersichtlich, „welche im Berichtszeitraum zu einer Löschung oder Sperrung führten.“ Außerdem sei es unklar, ob diejenigen, die sich beschwert hatten, überhaupt eine Rückmeldung bekommen haben.

Gegen diesen Bußgeldbescheid kann das amerikanische Unternehmen noch Einspruch einlegen. Dieser Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte die Verantwortung von digitalen Plattformen für ihre Inhalte.