Das Bezirksgericht der schwedischen Stadt Uppsala hat einen Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange abgelehnt. Da er schon in Großbritannien eine Gefängnisstrafe absitzt, sei es möglich, ihn durch Erlass eines sogenannten Ermittlungsbefehls zu befragen, sagte ein Richter einer schwedischen Zeitung zufolge. Deshalb sei es unverhältnismäßig, ihn jetzt zu verhaften.
Die Ermittlungen gegen Assange werden damit aber nicht eingestellt. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu heben. Vor einigen Wochen wurde er aus der Botschaft Ecuadors in London herausgeholt und festgenommen.