Das Verwaltungsgericht Köln hat der Bundeszentrale für politische Bildung verboten den Wahl-O-Mat in seiner bisherigen Form weiter zu betreiben. Das Gericht hat damit einen Antrag der Partei Volt Deutschland stattgegeben und begründete den Schritt damit, dass man auf der Seite seine politischen Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könnte. Das sei eine Benachteiligung kleinerer und unbekannter Parteien.
Mit dem Wahl-O-Mat haben die Wähler die Möglichkeit, ihre Antworten auf verschiedene politische Fragen mit den Positionen von bis zu acht Parteien abgleichen zu lassen. Der Wahl-O-Mat versteht sich als Entscheidungshilfe, aber soll nicht direkt als letzte Entscheidung dienen.