Ein umstrittener Wahlwerbespot der rechtsradikalen NPD muss gesendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat für die Partei entschieden und damit wird der Wahlwerbesport im Rundfunk-Berlin-Brandenburg (RBB) laufen.
Der RBB lehnte die Ausstrahlung ab, da der Sport einen offenkundigen und schwerwiegenden Verstoß gegen den Strafbestand der Volksverhetzung enthalte. Denn der Spot beginnt mit den Worten: „Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern.“
Die NPD ging gegen das Verbot vor und verlor bei den Verwaltungsgerichten. Sie sagten, dass das Video in seiner Gesamtschau Migranten pauschal als Kriminelle diffamiere.
Es komme darauf an, ob das Video zum Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet und deshalb die Menschenwürde angreift. Entscheidend sei, dass im Spot Teilen der Bevölkerung ihre Würde als Personen abgesprochen werde. Wichtig sei dabei nicht das Programm der Partei, sondern allein die Aussage.
Und dies bewerteten die Verfassungsrichter anders als die vorherigen Instanzen: Hier würden als Bedrohung lediglich die Grenzöffnung und die Massenzuwanderung genannt. Dies sei aber noch kein Angriff auf die Menschenwürde.
Eine frühere Fassung des Spots hatten die Richter allerdings nicht durchgehen lassen. Das ZDF sollte dies ausstrahlen, doch die öffentlich-rechtliche Anstalt weigerte sich dies zu machen. In der ersten Fassung war noch von „Messermännern“ die Rede und es wurde Blut gezeigt.