Das ZDF muss nicht einen Wahlwerbespot der rechtsradikalen NPD zeigen. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Partei abgelehnt, damit wollte man das ZDF zur Ausstrahlung zwingen. Eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wäre offensichtlich unbegründet, „da sich die Entscheidungen im fachgerichtlichen Wertungsrahmen“ hielten, heiß es von den Richtern.
Schon vor dem Verwaltungsgericht Mainz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz scheiterten die Rechtsradikalen. Das ZDF begründete die Nicht-Ausstrahlung damit, dass der Sport der NPD Volksverhetzend ist. Auch die ARD strahlte den Spot nicht aus.
In dem Spot wird von der Partei behauptet, dass Deutsche „seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner“ werde. Auf die sich anschließende Aussage „Migration tötet!“ folgt ein Aufruf zur Schaffung von Schutzzonen als Orten, an denen Deutsche sich sicher fühlen sollten.