Ärzte haften grundsätzlich nicht mit Geld, wenn sie einen Patienten zum Beispiel durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern.
Es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden anzusehen. Das ist das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe und wies eine Klage auf Schmerzensgeld und Kostenersatz im Namen eines Demenzkranken ab. Der Sohn, der geklagt hatte, hatte von dem behandelnden Arzt 150.000 Euro gefordert.