Die Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten bei Risikospielen ist grundsätzlich rechtens. Das stellte das Bundesverwaltungsgericht am Freitag fest. Der Streit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Hansestadt Bremen über den Gebührenbescheid von über 415.000 Euro wurde von Richter Wolfgang Bier aber an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen zurückgewiesen.
Bier sagte: „Die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheids steht noch nicht vollständig fest.“ Das Verwaltungsgericht in Bremen, was in zweiter Instanz die Klage der DFL gegen den Gebührenbescheid abgewiesen hatte, müsse noch weitere Punkte klären. Unter anderem, inwieweit die Kosten für „polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Störer“ herausgerechnet werden müssen. „Es besteht die Gefahr der Doppelabrechnung“, sagte Richter.
Der Ausgangspunkt dieses Streits war das Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015 gewesen, nach dem die Stadt den Gebührenbescheid verschickte. Die DFL hatte mit ihrer ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen im Jahr 2017 noch Erfolg. Doch das OVG kassierte Anfang letzten Jahres das Urteil.
Seit Beginn dieser Auseinandersetzung argumentierte die DFL, dass einzig der Staat für die Wahrung von Sicherheit und Ordnung verantwortlich sei. Außerdem führte der Profi-Fußball die rund 1,3 Milliarden Euro Steuern und Abgaben pro Jahr ins Feld. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hielt dagegen, dass die Kosten für ein Unternehmen wie die DFL mit Milliarden-Umsatz problemlos stemmen seien.