Der Verfassungsschutz darf die AfD prüfen, doch sie einen „Prüffall“ nennen darf man sie nicht. Die Behörde akzeptiert das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts. Das teilte die Behörde am Freitag mit, dass man diese Entscheidung akzeptieren werde.

Im Februar hatte das Gericht einen Eilantrag der Rechtspopulisten stattgegeben. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe „einen stigmatisierten Charakter“ monierte die Partei. Auch das Gericht vertrat dieser Auffassung, weil die Bezeichnung „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit negativ daher. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“.

Der Verfassungsschutz hat nun auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verzichtet. Man begründet dies, dass die Klärung Rechtsfragen zur Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutz nicht weiter „vom eigentlichen Thema ablenken“ solle.