Der automatische Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten durch die Polizei geht dem Bundesverfassungsgericht zu weit. Die Richter haben am Dienstag entschieden, dass dieses Vorgehen zumindest teilweise die im Grundgesetz verankerte Freiheit unbescholtener Bürger in Gefahr sieht.
In diesem Beschluss haben die Richter erklärt, dass diese Regelung verfassungswidrig ist. Betroffen von dieser Entscheidung sind die polizeilichen Maßnahmen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. In dem am Morgen veröffentlichen Beschluss ist von Verstößen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung die Rede. Die Behörden dürfen demnach nicht ohne begründeten Verdacht persönliche Daten erheben und diese zur Fahndung nutzen.
Die Debatte um die digitale Überwachung im deutschen Straßenverkehr hatte im Herbst letzten Jahres im Zusammenhang mit der Kontrolle von etwaigen Diesel-Fahrverboten in Innenstädten neue Fahrt aufgenommen. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollte eine automatisierte Nummernschild-Erfassung zur Kontrolle der Fahrverbote ermöglichen. Datenschützer und Autofahrerverbände hatten diese Pläne scharf kritisiert.