Die Staatsanwaltschaft hat der Einstellung des Loveparade-Prozesses zugestimmt. Die Anklagebehörde hatte den Vorschlag „rechtlich in der Sache für vertretbar und letztlich sachgerecht“, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff im Prozess. Eine Entscheidung fiel damit aber noch nicht, weil für eine Einstellung des Prozesses auch die Angeklagten zustimmen müssen.
Das Landgericht Duisburg hatte Mitte Januar vorgeschlagen, dass das Verfahren gegen die sieben Angeklagten ohne, gegen drei Angeklagte mit Auflagen einzustellen. Als Auflage nannte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer angemessenen Geldauflage, „die in einer Größenordnung von jeweils etwa 10.000 Euro liegen“ sollte, heiß es. Bei den drei Angeklagten, die eine Auflage erhalten sollen, handelt es sich um drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent.
Einer von ihnen hatte in der letzten Woche erklärt, dass er einer Einstellung in keinem Fall zustimmen wolle und eine Fortsetzung des Prozesses wünsche. Bei den anderen sieben Angeklagten handelt es sich um sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen Mitarbeiter des Veranstalters. Ob die anderen Angeklagten der Einstellung zustimmen werden, war zunächst offen. Beobachter rechnen damit, dass deren Verteidiger sich noch am Dienstag dazu äußern werden. Spätestens am Mittwoch könne dann das Gericht den Prozess einstellen.
Der Prozess um die Loveparade-Katastrophe im Jahr 2010, mit 21 Toten, begann im Dezember 2017. Mehr als 650 Menschen wurden damals verletzt.