Als erstes Bundesland hat Brandenburg ein Gesetz beschlossen, das von Parteien bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten verlangen wird. Der Landtag in Potsdam votierte am Donnerstag mit den Stimmen der Rot-roten Landesregierung mit den Grünen für eine Änderung des Wahlgesetzes.

Ausgenommen von dieser Regelung bleiben aber die Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Dagegen haben die CDU und die AfD gestimmt. Sie halten dieses Parité-Gesetz für verfassungswidrig.