Die Deutsche Telekom verstößt mit ihrem Angebot „Stream On“ gegen die Netzneutralität in der EU. Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Dienstag einen entsprechenden Bescheid der Bundesnetzagentur bestätigt und einen Eilantrag der Telekom zurückgewiesen. Die Behörde hatte gefordert, dass das sogenannte Zero-Rating-Angebot auch innerhalb der Europäischen Union gelten müsse und die Übertragungsrate bei Videos nicht reduziert werden dürfe.
Die Bundesnetzagentur hatte die Auflagen in einem Bescheid vom Dezember 2017 erteilt. Dagegen hatte die Telekom Ende Januar eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Zwar legte die Telekom gegen die Auflagen auch Widerspruch bei der Bonner Regulierungsbehörde ein, doch dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hatte, was das Unternehmen parallel per Eilverfahren gegen den Bescheid vorgegangen.
Gegen diese Entscheidung kann die Telekom beim Oberverwaltungsgericht Münster noch Beschwerde einlegen, was die Telekom auch am Dienstag getan hat. Das Unternehmen teilte mit: „Die Gerichtsentscheidung hat auf unserer StreamOn Angebot keine unmittelbare Auswirkung. Im Interesse unserer Kunden werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit StreamOn weiter angeboten werden kann.“
Die Telekom drohte schon das Angebot aus Kostengründen einzustellen. Im vergangenen Jahr haben mehr als eine Millionen Kunden den „Stream On“-Dienst genutzt.
Quelle: Golem.de