Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland am 1. Januar 2019 in zwei Stufen angehoben. Erst wird er von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde erhöht, danach wird es ab 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde erhöht. Das Bundeskabinett stimmte damit einer Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu.

Der Mindestlohn gilt nicht für Langzeitarbeitslose nach der Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auch für Auszubildende, bei Pflichtpraktika oder normale Praktika unter drei Monaten, gilt der Mindestlohn nicht.

Quelle: heute.de, Dpa

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Waldemar
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