Im Prozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs im Jahr 2009 wurde am Freitag das Urteil gesprochen. So wurden drei Angeklagte freigesprochen. Ein weiterer Angeklagter bekam eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
Laut Anklage haben Fehler bei den Bauarbeiten zu dem Unglück vor fast zehn Jahren geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung gefordert.
Beim Einsturz des Stadtarchivs in Köln sind zwei Bewohner von benachbarten Häusern ums Leben gekommen. Viele andere haben ihre Wohnungen und ihren persönlichen Besitz verloren.
Quelle: WDR.de