Das Berliner Verwaltungsgericht hat Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Euro 1 bis Euro 5 angeordnet. Sie werden ab dem 1. April kommenden Jahres gelten. Es werden aber Ausnahmen für Anwohner und Handwerker, die Fahrzeuge mit dieser Euro-Norm fahren geprüft. Außerdem muss das Land Berlin die Ausweitung der Verbotszonen prüfen.
Mit dieser Sperrung für sehr belastete Abschnitte großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffoxid eingehalten werden kann. Dieselfahrzeuge sind der Hauptverursacher für die schlechte Luft in den deutschen Städten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Somit kommen nach Hamburg, Stuttgart, Aachen und Frankfurt am Main nun auch in der deutschen Hauptstadt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge dazu. Die Deutsche Umwelthilfe hatte dagegen geklagt. Sie sprach nach dem Urteil von einem „guten Tag für saubere Luft“.
Quelle: Tagesschau.de