Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der „game – Verband der deutschen Games-Branche“ haben am Donnerstag bekannt gegeben, dass ein generelles Verbot von verfassungswidrigen Symbolen, wie zum Beispiel das Hakenkreuz, entfallen wird.
Doch damit darf nicht jedes Spiel direkt ein Symbol zeigen, was verfassungswidrig ist. Sie bleiben auch in Zukunft verboten, da wird nichts ändern. Allerdings erlaubt die neue Rechtsauffassung, dass Videospiele im Einzelfall unter denselben Gesichtspunkten betrachtet werden wie Kinofilme oder andere Medien, in denen Symbole dargestellt werden.
Damit wird bei Videospiele in Zukunft die sogenannte Sozialadäquanzklausel (§86a StGB) angewendet. Die gilt schon für andere Medien schon längeren und befreit in Einzelfällen vom Darstellungsverbot verfassungswidriger Symbolik.
Die Entscheidung, ob ein Spiel in Deutschland veröffentlicht werden darf, liegt auch weiterhin bei den Gremien der USK. Anstatt aber von vornherein eine Altersfreigabe aufgrund verfassungswidriger Symbole abzulehnen, darf nun entschieden werden, ob hier die Ausnahme im Sinne der vorhin genannten Sozialadäquanzklausel gilt.
Das bedeutet nun auch, dass Spiele, die zum Beispiel im Zweiten Weltkrieg spielen, könnten von dieser Ausnahme profitieren. Andere nicht. So musste man bei „Wolfenstein 2: The New Colossus teilweise den gesamten Inhalt neu kontextualisieren. Das wäre dann in Zukunft nicht mehr nötig.
Felix Falk, der Geschäftsführer von game, begrüßt diese neue Rechtsauffassung und sieht sie als einen wichtigen Schritt für das Kulturmedium Games in Deutschland. Endlich könne die Branche zu anderen Mediengattungen aufschließen sowie „gleichberechtigt und ohne Ausnahme am gesellschaftlichen Diskurs“ teilnehmen.
Quelle: GamePro