Beamte dürfen nicht ihre Arbeit niederlegen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstagvormittag entschieden. In einem Urteil wies man die Verfassungsbeschwerden von vier beamteten Lehrern zurück. Damit dürfen Beamte weiterhin generell nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken.

Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, sagte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle als Begründung. Das würde andere Regeln, wie die Fürsorge- oder die Treuepflicht ebenfalls infrage stellen. Außerdem wäre es dann sinnlos, die Besoldung der Beamten per Gesetz zu regeln, sie könnten sich damit ja alles erstreiken.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil ihr grundlegende Bedeutung für das gesamte Berufsbeamtentum in Deutschland beigemessen wurde. Ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer hätte weitreichende Konsequenzen gehabt. In Deutschland gibt es etwa 800.000 Lehrer, rund drei Viertel von ihnen sind Beamte.

Quelle: Tagesschau.de