Die Sparkassen in Deutschland dürfen ihre Kunden weiterhin mit der männlichen Bezeichnung ansprechen. Das Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision einer Kundin aus dem Saarland zurück, die sich wegen der unweiblichen Formularsprache diskriminiert fühlte. Das BGH sah dies anders: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede „Kunde“ für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
In den Vorinstanzen war die 80-jährige Klägerin bereits erfolglos. So hat das Amtsgericht Saarbrücken ihre Klagen abgewiesen. Die Berufung der Klägerin wies das Landgericht Saarbrücken zurück. Sie will nun vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Quelle: Tagesschau.de