Die Bundesregierung will bald die Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Fahrverboten bei einer zu hohen Abgasbelastung in den Städten schaffen. Das hat das Verkehrsministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage eines Abgeordneten der Grünen im Bundestag angekündigt. Diese liegt der „Rheinischen Post“ vor. Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle schrieb: „Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder – Beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgaben in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden.“
In der Antwort hieß es, dass diese Regelung bald in die nächste StVO-Novelle zu finden ist. Fahrverbote könnte die Städte dann auch noch unabhängig vom Vorliegen eines Lufteinhalteplans anordnen. Diese Ankündigung komm völlig überraschend, denn vorher hatte die Regierung immer wieder Fahrverbote abgelehnt. Offenbar hat die anhaltende Überschreitung zulässiger EU-Grenzwerte diese Meinung geändert. Am Dienstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht darüber, ob es Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben wird oder nicht.
Quelle: n-tv.de