YouTube muss Fernseh-Mitschnitte löschen, die Zuschauer ohne Erlaubnis der Rechteinhaber hochladen. Das hat das Landgericht Leipzig entschieden. In dem vorliegenden Fall hatte YouTube einen Mitschnitt stehen lassen, weil der Nutzer angegeben hat, er sei über seinen Rundfunkbeitrag Miteigentümer des Films. Das Gericht urteile zugunsten des Filmproduzenten, YouTube habe Prüfpflichten verletzt. Die Gebührenzahler erwerben keine Veröffentlichungsrechte.

Quelle: Turi2.de, agdok.de

Vorheriger ArtikelMay: Brexit-Verhandlungen können nächste Woche beginnen
Nächster ArtikelNews der letzten Nacht: Russland-Affäre: Sessions wehrt sich, Hochhaus in London steht in Flammen
Waldemar
Chef von Derchotv | Newsjunkie, Gamer, politisch Interessiert, Mensch, Freund und ein Wadi