Das Soziale Netzwerk Facebook muss Angehörigen keine Einsicht in die privaten Daten eines Verstorbenen gewähren. Das hat das Berliner Kammergericht entschieden. Eine Mutter hatte geklagt, weil sie die Chat-Nachrichten ihrer im Jahr 2012 verstorbenen Tochter lesen möchte. Das Mädchen war von einer U-Bahn erfasst worden. Die Mutter will wissen, ob ihr Kind gemobbt wurde und sich deswegen vor die Bahn geworfen hat.
Dieses Urteil ist die zweite Instanz in diesem Fall gewesen. In der ersten Instanz hatte Facebook verloren. Facebook will die Daten nicht rausgeben, weil damit auch die privaten Chat-Äußerungen von Freunden des Mädchens öffentlich würden. Der Fall ist der erste in seiner Art in Deutschland. Die Mutter kann noch Revision einlegen.
Quelle: Turi2.de, Welt.de, Spiegel.de,