Mit dem geplanten Verbot von Kinderehen wird das Heiraten in Deutschland anders als bisher ausnahmslos erst ab 18 Jahren möglich sein. In dem Gesetzesentwurf heißt es: „Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.“ In dem Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es bislang, eine Ehe „soll“ nicht vor der Volljährigkeit eingegangen werden. Bisher ist es in Deutschland möglich, dass Familiengerichte eine Ehe mit einem Partner zwischen 16 und 18 Jahren zulassen können.
Quelle: heute.de