Der Bundestag hat die Reform des Mutterschutzes verabschiedet. Damit können auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Der Busrat muss dem aber noch zustimmen. So soll es künftig für Schwangere keine Arbeitsverbote mehr gegen ihren Willen geben. Die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird ebenfalls erweitert. Außerdem soll die Schutzfrist für Mütter behinderter Kinder von acht auf 12 Wochen verlängert werden.

Quelle: heute.de