Arbeitgeber können das Tragen des Kopftuchs oder anderer religiösen Zeichen verbieten. Das hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Voraussetzung sei aber, dass weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es auch Gründe dafür gibt. Eine allgemeine Regel müsse es geben, die Unternehmen diskriminierungsfrei durchsetzt. Grundsätzlich soll aber diese Regel keine unmittelbare Diskriminierung darstellen.

Quelle: heute.de