Im Streit um die Kündigungen von gut verzinsten Bauspar-Altverträgen haben die Bausparkassen vom Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Wenn Sparer zehn Jahre lang ihren Anspruch auf ein Baudarlehen nicht geltend machen, kann ihnen der Vertrag gekündigt werden, so der BGH am Dienstag. Geklagt haben zwei Kunden der Bausparkasse Wüstenrot. Sie hatten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart noch gesiegt. Mit den Bausparverträgen haben Banken und Bausparkassen jahrzehntelang viel Profit gemacht. Durch die Niedrigzinsphase drehte sich dann der Spieß um.
Quelle: heute.de