Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der umstrittenen Selektorenlisten durch die Bundesregierung. Diese Listen berührten das Geheimhaltungsinteresse der Vereinigten Staaten, so das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmorgen. Geklagt hatten die Fraktionen von Linke und Grüne sowie zwei Mitglieder des Untersuchungsausschusses.
Quelle: heute.de