Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ aufgehoben. Im Sommer 2024 hatte die damalige Bundesinnenministern Nancy Faeser (SPD) das Verbot gegen das Magazin erlassen. Das Gericht fand zwar verfassungsfeindliche Inhalte in dem Magazin, aber diese seien nicht so prägend, dass sie ein Verbot rechtfertigen.
Die Bundesrichter bestätigten damit ein Eilverfahren vom August 2024. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, sodass das Magazin weiter erscheinen durfte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Richterinnen und Richter in Leipzig sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote.
Das Bundesinnenministerium bezeichnete das Magazin als ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Nach Angaben des Innenministeriums war die „Compact“-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.
Das Gericht hob auf die im Grundgesetz verankerte Presse- und Meinungsfreiheit ab. Ein Vereinsverbot gegen ein Medienunternehmen dürfe dies nicht unterlaufen. Eine Vielzahl der vom Bundesinnenministerium vorgelegten Belege für einen Verbotsgrund ließ sich als „überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten“. Auch die vom Magazin bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit und „vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen“. Richter Ingo Kraft betonte am Ende der Urteilsverkündung, dass der Senat sich mit diesem Verfahren nicht leicht gemacht habe.
Der Chefredakteur und Herausgeber von „Compact“, Jürgen Elsässer, äußerte sich erfreut über diese Entscheidung. „Wir sind das Sturmgeschütz der Demokratie“, sagte er. Zudem zog er den Schluss, dass auch unmöglich wäre, die AfD zu verbieten.
Quelle: ZDF



