Empfänger von Bürgergeld sollen nach einem Änderungsentwurf der Bundesregierung vorgehen, dass sie künftig unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet werden, sich monatlich persönlich beim Jobcenter zu melden. Den Entwurf hat gestern die Ampel-Koalition verabschiedet. Darin heißt es: „Für arbeitslose Leistungsberechtigte wird eine monatliche Meldepflicht eingeführt, wenn dies für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.“

Durch eine „erhöhte Kontaktdichte“ solle künftig klargestellt werden, „dass vorhandene Integrationschancen besser genutzt werden“, heißt es dem Entwurfspapier, das der dpa vorliegt. Angestrebt seien persönliche Gespräche im Jobcenter. Es würde demnach nicht mehr reichen, sich digital oder telefonisch beim Jobcenter zu melden.

Ob die neue Meldepflicht aber wirklich kommt und für wen, ist aktuell unklar. Aus den Ländern und den Verbänden gibt es erheblichen Widerstand gegen diesen Entwurf, dem der Bundesrat zustimmen muss. Wie in einer Anlage zum Entwurf nämlich vermerkt ist, sehen die Länder in einer monatlichen Meldepflicht „einen unangemessenen Eingriff in die örtliche Ermessensausübung und die Organisation der Jobcenter“. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag hätten sich auch so kritisch dazu geäußert.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Eingrenzung der betroffenen Personengruppen auf arbeitslose Leistungsberechtigte in den ersten 12 Monaten bevorzugen würde. Diese Gruppe steht auch für die Bundesregierung besonders im Fokus, weil über regelmäßige persönliche Kontakte ein längerfristiger Leistungsbezug möglicherweise verhindert werden könnte.

Anders als bei der Bundesagentur für Arbeit kann sich die Koalition eine Meldepflicht auch für andere Leistungsempfänger vorstellen, wie für Absolventen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie von Integrations- und Berufssprachkursen. Auch bei den Jugendlichen oder „Personen mit komplexeren Problemlagen“ seien persönliche Pflicht-Gespräche zu erwägen, heißt es.

Die Einführung dieser monatlichen Meldepflicht für Bürgergeld-Empfänger ist ein Teil der sogenannten Wachstumsinitiative, die die Bundesregierung vor einigen Wochen beschlossen hatte.

Quelle: ZDF

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