Der Sportstreamingdienst DAZN hat sein Portfolio an Sport-Angeboten in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut und dafür auch mehrfach die Preise erhöht. Das steht dem Unternehmen ja grundsätzlich frei, aber ein Eingriff in Bestandsverträge ist einseitig nicht möglich. Die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverbands VZBV, Ramona Pop, sagte: „Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei DAZN sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig.“ Nun hat man beschlossen, dass man eine Sammelklage gegen DAZN einreichen werde.
„Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach VZBV-Auffassung unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam“; heißt es. Es geht um die Preiserhöhung vom 1. August 2022, wo damals der monatliche Preis von 14,99 Euro auf 29,99 Euro verdoppelt und der Jahrespreis von 149,99 Euro auf 274,99 Euro erhöht wurde. Die Preiserhöhungen zu anderen Zeitpunkten gehören nicht zum Teil der Sammelklage.
Wer von damaligen Preiserhöhungen vom August 2022 betroffen war, der kann dieser Klage anschließen und darauf hoffen, dass man Geld von DAZN wiederkommen kann. Um sich der Klage anzuschließen, muss man sich ins Klageregister eintragen, doch das ist noch gar nicht eröffnet. Die Verbraucherzentrale hat einen News-Alert eingerichtet, um sich darüber informieren zu können.
Doch es geht nicht nur um die Preiserhöhung vom August 2022, sondern auch nach Angaben der Verbraucherzentralen über die Anzahl der Beschwerden über DAZN. Die haben sich im Jahr 2023 auf letztlich 500 in etwa versiebenfacht. Es geht darin um Preiserhöhungen und Änderungen im Vertragsverhältnis ohne aus Sicht der Kunden sich ausreichend zu informieren. In anderen Beschwerden heißt es, dass eine Kündigung erst nach einem Chat mit dem Kundenservice möglich sei. „Dabei mussten sie Wartezeiten in Kauf nehmen und im Kundengespräch immer wieder neue Angebote ablehnen“, heiß es vom VZBV.
Quelle: DWDL