Der deutsche Bundestag hat sich gegen ein Gesetz für Sterbehilfe ausgesprochen. Eine Mehrheit stimmte heute (06.07.) gegen zwei Vorschläge aus den Reihen des Bundestags, die diese Form der Sterbehilfe rechtsicher ermöglichen, gleichzeitig aber unterschiedlich strenge Bedingungen und Verfahren für die Abgabe tödlich wirkender Mittel festschreiben wollten.
Es wird nun dabei bleiben, dass die Hilfe bei der Selbsttötung in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt.
Ein Vorschlag von den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) sah als Bedingung im Wesentlichen die Beratung vor. Dazu soll ein bundesweites Beratungsnetz entstehen. Dann sollte eine solche Beihilfe nur für Volljährige möglich sein. Dieser Vorschlag bekam im Bundestag 287 Ja-, 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen. Auch der Vorschlag von der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) bekam keine Mehrheit. Dieser Vorschlag sah eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe tödlich wirkender Mittel vor. Dafür haben 304 Abgeordnete mit Ja gestimmt, aber 363 haben mit Nein gestimmt, 23 Abgeordnete haben sich enthalten.
Hintergrund für die geplante gesetzliche Neuerung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Diese hatte sein seit 2015 bestehendes Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt, weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletze. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe auch die Freiheit ein, das sich das Leben zu nehmen und auf freiwillige Hilfe Dritter zurückgreifen, argumentierten die Richter damals. Zugleich empfahlen sie dem Gesetzgeber, ein Schutzkonzept zu verabschieden.
Quelle: ZDFheute