Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des Bundesverfassungsschutzes zu kurz. Die Richter in Karlsruhe verpflichten die Bundesregierung daher, bis Ende nächsten Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasmissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Mehrere Klimaschützer, darunter „Fridays for Future“ waren an der Beschwerde beteiligt und hatten damit Erfolg.
Die noch zum Teil sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch diese Regelungen im Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter in ihrer Begründung. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderlasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030„. Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei nur dann mit immer dringenderen und kurzfristigen Maßnahmen sichtbarer.
In der Erklärung heißt es: „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.“ Zur Wahrung grundrechtlicher gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“.
Ende 2019 hatten Bundestag und Bundesrat dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten. Ein wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen.
Quelle: SPIEGEL.de