Die Einschränkungen im Kreis Güterloh, die durch einen erneuten Corona-Ausbruch, wieder eingeführt wurden, sind wieder vorbei. Am Montag (06.07.) hat das Oberverwaltungsgericht Münster die entsprechende Verordnung der NRW-Landesregierung vorläufig außer Kraft gesetzt.
Zur Begründung heißt es: Das Land hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenzierte Regelung erlassen müssen. Ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig. Damit bekam ein Unternehmen aus Oelde vorläufig recht. Ein Sprechhallenbetreiber hatte sich gegen die Verordnung des Landes gewehrt.
Die Einschränkungen wurden nach dem Corona-Ausbruch bei Tönnies für die Kreise Gütersloh und Warendorf verhängt worden. Als die Zahl der Neuinfektionen in Warendorf sanken wurde dort der Lockdown aufgehoben. In Gütersloh aber blieb der Lockdown, wegen den zu hohen Neuinfektionen, aufrecht.
Quelle: WDR.de