In einem Prozess um Social-Media-Sucht hat eine US-Jury in Los Angeles die Konzerne Google und Meta zu einer Schadenersatzhöhe in Höhe von drei Millionen US-Dollar verurteilt. Die Schadenersatzsumme könnte sich im Nachgang noch erhöhen. Vor allem dürfte dieses Urteil richtungsweisend für Tausende ähnlicher Verfahren gegen Tech-Unternehmen sein.

Nach neun Verhandlungstagen haben die Geschworenen in dem US-Gericht entschieden, dass YouTube von Google und Instagram von Meta bei der Gestaltung oder dem Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig gehandelt hätten. Die Fahrlässigkeit der beiden Unternehmen sei zudem ein wesentlicher Faktor für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden. Das berichtete gestern (26.03.) unter anderem die Nachrichtenagentur AP.

Eine heute 20-jährige Frau hatte geklagt. Sie gab an, dass sie durch die Nutzung von sozialen Medien und wegen des speziellen Designs von YouTube und Instagram in jungen Jahren süchtig geworden sei. Dadurch haben sich ihre psychischen Probleme verschlimmert. Die Frau fing nach eigenen Angaben schon als Kind an, die Plattformen zu nutzen. Dies habe zu Depressionen und Angstzuständen geführt. Die Plattformen hätten ihre Dienste so gestaltet, dass Nutzer danach süchtig werden, argumentierte sie. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann, sogenanntes „unendliches Scrollen„.

Der Instagram-Mutterkonzern Meta argumentierte in diesem Verfahren, dass die Klägerin unabhängig von ihrer Social-Media-Nutzung mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte. Keiner ihrer Therapeuten habe Social Media als Ursache ihrer psychischen Probleme diagnostiziert. Die Klägerin musste nach Angaben von AP jedoch nicht beweisen, dass Social Media ihre Probleme verursacht, es genüge, dass es ein „wesentlicher Faktor“ für ihren Schaden war. Die Anwälte von YouTube argumentierten wiederum, dass YouTube kein Social Media sei, sondern eine Videoplattform, ähnlich wie das Fernsehen. Sie verwiesen auf den abnehmenden YouTube-Konsum mit zunehmendem Alter der Klägerin. Die Anwälte beider Plattformen wiesen auch darauf hin, dass es Sicherheitsfunktionen gebe, die Nutzern zur Verfügung stehen, um die eigene Nutzung zu überwachen und anzupassen.

Meta kündigte zudem an, Einspruch gegen das Urteil zu prüfen, sagte ein Sprecher des Unternehmens der Nachrichtenagentur Reuters. Google sagte bisher nichts.

Quelle: Heise, AP, Reuters

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Waldemar
Chef von Derchotv | Newsjunkie, Gamer, politisch Interessiert, Mensch, Freund und ein Wadi