Der Bundestag hat die Asyl-Verschärfungen und Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber beschlossen. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD stimmte dafür, AfD, Linke und Grüne stimmten dagegen. Zum Großteil setzt die Koalition damit eine auf EU-Ebene bereits beschlossene Reform aus dem Jahr 2024 ins deutsche Recht um.
Die neuen Regelungen werden im Juni in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem nur noch zustimmen, wobei nur einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf.
Kernpunkte dieser Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sind die Verpflichtungen zur Identitätskontrolle bei Ankommenden sowie Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. Deutschland als Staat mitten in Europa ist davon lediglich mit Blick auf die internationalen Flughäfen und Seehäfen betroffen. Wenn ein Asylbewerber abgelehnt wird, soll dieser auch direkt abgeschoben werden. Verfahren für Schutzsuchende, die schon in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben, sollen kürzer werden. Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staaten sollen länger möglich sein, zum Beispiel wenn jemand untertaucht.
Daneben sollen Asylbewerber, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, schon nach 3 Monaten in Deutschland arbeiten dürfen. Aktuell gibt es faktisch ein Arbeitsverbot von einem halben Jahr für Asylbewerber, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Wer dort nicht wohnt, darf schon nach 3 Monaten arbeiten.
Quelle: ZDF, dpa



