Viele Asylbewerber sollen in Deutschland künftig schneller arbeiten dürfen als bisher. Auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen sie grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Job annehmen. „Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell„, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in der „Bild am Sonntag“. Er habe dafür einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeiten lassen. Damit nennt er Details eines zwischen CDU/CSU und SPD gefundenen Kompromisses zur Asylpolitik.

Vor Journalisten begründete Dobrindt die geplante schnellere Arbeitsaufnahme damit, dass „die Vorteile auf der Hand“ lägen: „Zum einen sorgen sie für ihren eigenen Unterhalt. Zum anderen ist Integration damit leichter möglich.“ Zugleich betonte er, dass damit „keine Vorentscheidung darüber“ verbunden sei, wie das Asylverfahren ausgehe. Ein Aufenthaltsrecht in Deutschland entstehe nicht. Man wolle die Neuregelung „möglichst schnell umsetzen„.

Klar ist auch: „Abgelehnte Asylbewerber werden auch weiterhin ausreisen müssen.“ Auch Arbeitgeber müssten sich dann klar sein, dass ein Asylverfahren negativ ausgehen kann. Zur Kritik, wonach zuletzt Sprach- und Integrationskurse für Asylbewerber gekürzt wurden, sagte Dobrindt, dass mit der Aufhebung des Arbeitsverbots die Integration gestärkt werde Bei den Integrationskursen habe man gesehen, dass sich die Kosten in der Vergangenheit „massiv erhöht“ haben.

Derzeit gilt laut Arbeitsministerium für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ein Arbeitsverbot von einem halben Jahr. Sie müssen in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Das betrifft u. a. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die verpflichtet sind, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu leben. Ausnahmen kann laut Asylgesetz die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen.

Quelle: ZDF, dpa