Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen „Hammerskins“ in Deutschland aufgehoben. Das Gericht hat den Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums stattgegeben. Die Bundesrichter konnten nicht erkennen, dass es wirklich eine bundesweite „Hammerskin“-Dachorganisation gegeben hat, die hätte verboten werden können. Der Verbotsbescheid sei rechtswidrig.
Im Jahr 2023 war die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen die „Hammerskins“ vorgegangen. Sie verbot die Vereinigung mit ihren regionalen Ablegern. Die Organisation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. In einigen Bundesländern hat es Razzien gegeben. Faeser sprach damals von einem „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus„.
Die „Hammerskins“ verstehen sich als Bruderschaft. Die Neonazi-Bewegung stammt aus den USA. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale Chapter. Zum Zeitpunkt des Verbots hatte die nach Angaben des Verfassungsschutzes rund 130 Mitglieder.
Quelle: ARD



