Die EU will das Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten abschwächen, noch bevor es angewendet wird. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich darauf geeinigt, dass die Vorgaben nur noch für wenige große Unternehmen gelten sollten, wie beide Seiten mitteilten.

Das Parlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen diesen Änderungen noch zustimmen, was als reine Formsache gilt.

Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von 450 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sollen Unternehmen, die gegen diese Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen, wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen keine Klage mehr möglich wäre. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal 3 Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem soll es nach Angaben aus dem Europaparlament und der EU-Staaten künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.

Das Ziel des Lieferkettengesetzes sei es, Menschenrechte zu stärken und große Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.

Das Gesetz wurde von Unternehmen, aber auch von konservativen Parteien, wie der CDU/CSU kritisiert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) forderte sogar die komplette Abschaffung. Die SPD und die Grünen kritisieren diese Veränderungen. Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken sprach von einem schwarzen Tag für Europa, da Menschenrechte und Klimaschutz offenkundig nur noch billige Verhandlungsmasse seien. Die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini kritisierte und sagte: „Die Konservativen im Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben heute Nacht den letzten Nagel in den Sarg des EU-Lieferkettengesetzes geschlagen.

Quelle: ZDF, dpa