Knapp drei Wochen nach Haftantritt darf Nicolas Sarkozy, der ehemalige Präsident von Frankreich, das Gefängnis unter Auflagen verlassen. Ein Berufungsgericht in Paris hat entschieden, dass der 70-Jährige das Berufungsverfahren gegen seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft in der Libyen-Affäre unter Justizaufsicht in Freiheit abwarten kann. Der Berufungsprozess wird im Frühjahr erwartet.
Zu den Auflagen gehört, dass Sarkozy Frankreich nicht verlassen darf. Zudem habe er ein Kontaktverbot mit Prozessbeteiligten sowie mit Justizminister Gérald Darmanin. Dieser hatte Sarkozy, der sein früherer politischer Mentor war, in Haft besucht und damit Kritik auf sich gezogen. Darmanin hatte den Besuch vorab damit begründet, dass er schauen wollte, ob die Sicherheitsbedingungen angemessen sind.
Vorher hatte die französische Generalstaatsanwaltschaft die Freilassung unter Auflagen gefordert. In einer Videoschalte in den Gerichtssaal, sagte Sarkozy, dass sein Gefängnisaufenthalt „sehr hart“ und „anstrengend“ sei. Es war das erste Mal, dass der ehemalige Präsident sich öffentlich zu seiner Haft äußerte.
In der Affäre um mutmaßliche illegale Finanzhilfen aus Libyen für den Präsidentschaftswahlkampf im Jahr 2007 hatte ein Pariser Gericht Sarkozy wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu 5 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass Sarkozy und enge Vertraute versucht hatten, sich Gelder des damaligen libyschen Machthabers Muammar Gaddafi zu verschaffen. Sarkozy ging in Berufung.
Quelle: ZDF, AFP, Reuters, dpa



