Das Bundesverfassungsgericht hat die vom Deutschen Bundestag im Jahr 2022 beschlossene Triage-Regelung gekippt. Die bisher geltenden Regelungen zur Triage bei medizinischen Behandlungen kippte das Gericht heute (04.11.). Das bestehende Gesetz ist nichtig, entschieden die Richter des höchsten deutschen Gerichts.

Damit gab man einer vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützten Beschwerde statt, die Ende 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht wurde. Sie richtete sich gegen ein Gesetz, das der Bundestag vor drei Jahren beschlossen hatte, um Benachteiligungen von Alten und Menschen mit Behinderung zu verhindern. In der Coronakrise ist dieses Thema wegen der Intensivstationen grundsätzlich in den Fokus gerückt.

Das Verfassungsgericht entschied, dass der Gesetzgeber dafür nicht zuständig sei, um so eine Regelung zu treffen. Eine Gesetzgebungskompetenz stehe dem Bund nicht zu. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die eine Pandemie eindämmen soll, führte das Gericht weiter aus. Es gehe stattdessen um die Folgen einer Pandemie. Die Zuteilung knapper Ressourcen in so einem Fall müsse nicht unbedingt gesamtstaatlich geregelt werden, sondern sie sei maßgeblich Ländersache. Die notwendigen Entscheidungen können grundsätzlich örtlich nach unterschiedlichen Vorgaben getroffen werden.

Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleiste zudem, „dass Ärztinnen und Ärzte in ihrer beruflichen Tätigkeit frei von fachlichen Weisungen sind„. Dies gelte auch für das „Ob“ und das „Wie“ einer Heilbehandlung. Die geltenden Regelungen schränken dagegen die Therapiefreiheit ein und beeinträchtigen die Berufsausübungsfreiheit.

Was bedeutet Triage? 

Das Wort "Triage" kommt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet. Es beschreibt, dass Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen. Das Konzept gibt es zum Beispiel bei großen Unglücken mit vielen Verletzten, um meist eine kurzfristige Notlage zu überbrücken.

Quelle: ZDF, dpa, AFP