Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann in einem Park im fränkischen Aschaffenburg Anfang des Jahres soll der Verdächtige in eine Psychiatrie. Das hat der Vorsitzende Richter, Karsten Krebs, bei der Urteilsverkündung am Landgericht Aschaffenburg gesagt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Zuvor hatten sich die Staatsanwaltschaft, der Nebenklagevertreter und die Verteidigung für die zunächst unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen.

Der Verdächtige sei bei einer Attacke auf ein Kind und den Mann im Park Schöntal in Aschaffenburg schuldunfähig gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh vor dem Landgericht. Er wertet die Tat unter anderem als Mord, versuchten Mord und Totschlag. In seinem Plädoyer sprach er von einem „Attentat“ auf Zufallsopfer, „das unendliche Leid über die unmittelbaren Betroffenen gebracht hat„. Weiter sagte Bundschuh: „Die Tat hat die ganze Stadt Aschaffenburg mitten ins Herz getroffen.

Der Angriff sei von „unglaublicher Brutalität und absolutem Vernichtungswillen“ geprägt gewesen. „Dem Beschuldigten ging es rein um die Kinder.“ Auf die Frage, wieso der Messerangreifer auf den kleinen Jungen einstach, hatte der Oberstaatsanwalt keine Antwort. „Ich habe (…) darauf keine Antwort gefunden.“ Der Afghane ist laut einem psychiatrischen Gutachten paranoid schizophren und soll bei der Tat Stimmen gehört haben. Diese sollen ihm befohlen haben, Kinder anzugreifen.

Der 28-jährige Mann wurde nach seiner Tat festgenommen und ist seither in einer Psychiatrie. Der Mann hatte schon vor der Tat wegen seiner psychischen Probleme Medikamente genommen, aber unregelmäßig. Er war polizeibekannt und ausreisepflichtig.

Quelle: ZDF, dpa, AFP